Arbeitsvertrag

    Unbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

    zwischen der Firma

    Hanseatisch Hochbau & Bauservice GmbH
    Gildemeisterstraße 17, 27568 Bremerhaven

    und

    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

    1. Vertragsinhalt

    1.1 Für das Arbeitsverhältnis gelten die für das Gerüstbaugewerbe für allgemeinverbindlich erklärten
    Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus wird die Anwendung weiterer
    Tarifverträge nicht vereinbart.
    Im Fall der Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers sind für ihn nicht gültige
    Tarifvertragsänderungen oder Ablösungen von Tarifverträgen nicht zu berücksichtigen.
    Sämtliche Bezugnahmeklauseln greifen nicht ein, soweit auf das Arbeitsverhältnis
    Tarifvertragsvorschriften auf Grund Tarifgebundenheit und/oder kraft gesetzlicher Anordnung
    anzuwenden sind.

    1.2. Es gelten die Arbeitsordnungen der Arbeitsstätte, in welcher der Arbeitnehmer eingesetzt wird.

    1.3. Der „Einstellungsbogen Gerüstbaugewerbe“ ist Bestandteil dieses Vertrages. Bei unwahren Anga-
    ben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen im Einstellungsbogen kann der Arbeitgeber den
    Vertrag anfechten. Alle Änderungen sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Bei schuldhaften
    Verstößen gegen diese Verpflichtung muss sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen, als ob die
    Änderung nicht eingetreten wäre.

    2. Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Das Arbeitsverhältnis beginnt am .

    3. Tätigkeit
    Der Arbeitnehmer wird als eingestellt und nach näherer Anweisung der
    Betriebsleitung und seiner Vorgesetzten beschäftigt.
    Der Arbeitnehmer erklärt, dass er die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätig-
    keit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist und dass keine sonstigen Um-
    stände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich er-
    schweren oder unmöglich machen.

    Der Arbeitnehmer erklärt, dass er im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den
    Bestimmungen des Neuntes Buches des Sozialgesetzbuches über die Rehabilitation und Teilhabe
    behinderter Menschen (SGB 9) nicht unterliegt. Sofern etwa die Voraussetzungen dafür später
    eintreten, wird er den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen.
    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, falls erforderlich und nach Abstimmung der beiderseitigen
    Interessen auch eine andere, aber gleichwertige Tätigkeit zu verrichten. Dies gilt auch dann, wenn er
    im Falle einer Erkrankung in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit andere ihm
    zumutbare Arbeiten auszuführen.
    Im Übrigen verpflichtet sich Die Arbeitnehmerin, alle ihm übertragenen Tätigkeiten sorgfältig und
    gewissenhaft auszuführen und Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen
    Angelegenheiten zu wahren. Letzteres erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses.

    4. Arbeitszeit