Hanseatische Hochbau & Bauservice GmbH
Unbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
zwischen der Firma
Hanseatisch Hochbau & Bauservice GmbH Gildemeisterstraße 17, 27568 Bremerhaven
und
Vorname, Name:
Adresse:
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
1. Vertragsinhalt
1.1 Für das Arbeitsverhältnis gelten die für das Gerüstbaugewerbe für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus wird die Anwendung weiterer Tarifverträge nicht vereinbart. Im Fall der Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers sind für ihn nicht gültige Tarifvertragsänderungen oder Ablösungen von Tarifverträgen nicht zu berücksichtigen. Sämtliche Bezugnahmeklauseln greifen nicht ein, soweit auf das Arbeitsverhältnis Tarifvertragsvorschriften auf Grund Tarifgebundenheit und/oder kraft gesetzlicher Anordnung anzuwenden sind.
1.2. Es gelten die Arbeitsordnungen der Arbeitsstätte, in welcher der Arbeitnehmer eingesetzt wird.
1.3. Der „Einstellungsbogen Gerüstbaugewerbe“ ist Bestandteil dieses Vertrages. Bei unwahren Anga- ben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen im Einstellungsbogen kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten. Alle Änderungen sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung muss sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen, als ob die Änderung nicht eingetreten wäre.
2. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am .
3. Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als – Bitte auswählen –GerüstbauerGerüstbauhelferGerüstbauer und LKW-FahrerLKW-Fahrer eingestellt und nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und seiner Vorgesetzten beschäftigt. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätig- keit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist und dass keine sonstigen Um- stände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich er- schweren oder unmöglich machen.
Der Arbeitnehmer erklärt, dass er im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den Bestimmungen des Neuntes Buches des Sozialgesetzbuches über die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB 9) nicht unterliegt. Sofern etwa die Voraussetzungen dafür später eintreten, wird er den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, falls erforderlich und nach Abstimmung der beiderseitigen Interessen auch eine andere, aber gleichwertige Tätigkeit zu verrichten. Dies gilt auch dann, wenn er im Falle einer Erkrankung in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit andere ihm zumutbare Arbeiten auszuführen. Im Übrigen verpflichtet sich Die Arbeitnehmerin, alle ihm übertragenen Tätigkeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten zu wahren. Letzteres erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
4. Arbeitszeit